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Taxe de Séjour Côte d’Azur, Touristensteuer für Zweitwohnsitze und Ferienvermietung erklärt


Wenn Sie eine Zweitwohnung an der Côte d’Azur besitzen und diese als Ferienunterkunft vermieten, sind Sie verpflichtet, die Touristensteuer zu erklären und abzuführen. In Frankreich wird diese Steuer als taxe de séjour bezeichnet.


Für viele nicht in Frankreich ansässige Eigentümer ist die Touristensteuer in Frankreich oft verwirrend. Die Erklärungen erfolgen über eine französische staatliche Plattform, und die Regelungen können je nach Art der Vermietung und Angebotsform variieren.


In dem kurzen Video unten erklären wir praxisnah, wie die taxe de séjour funktioniert, wer für die Erklärung verantwortlich ist und wie das offizielle System korrekt genutzt wird. Dies ist besonders relevant für Eigentümer, die außerhalb Frankreichs leben und ihre Immobilie nur während der Hochsaison vermieten.


Die offizielle staatliche Plattform, die im Video erläutert wird, finden Sie hier: https://taxesejour.impots.gouv.fr/


▶️  Sehen Sie sich das Video unten für eine ausführliche Erklärung an

 

 

Wenn Sie Ihre Immobilie zusätzlich als möblierte Ferienunterkunft vermieten, kann die offizielle meublé de tourisme-Klassifizierung eine wichtige Rolle für Ihre gesamte steuerliche Situation spielen.


Weitere Informationen zur meublé de tourisme-Klassifizierung und deren steuerlichen Auswirkungen finden Sie in unserem separaten Video und Blogbeitrag: Meublé de Tourisme 

Wie Sie den richtigen Verwalter für Ihre Ferienimmobilie wählen