Eine Luxusvilla an der Côte d’Azur zu besitzen klingt traumhaft. Doch sobald Sie Ihr französisches Ferienhaus vermieten möchten, in Sainte-Maxime, Grimaud, Les Issambres oder anderswo, betreten Sie die Welt der französischen Vermietungsregeln. Und glauben Sie uns: Sie ist nichts für schwache Nerven. Von Steuererklärungen bis Registrierungspflichten, hier kommt ein klarer, unkomplizierter Überblick darüber, was Sie wissen müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.
1. Müssen Sie Ihre Immobilie registrieren?
Ja! In Frankreich besteht eine Meldepflicht für Ferienvermietungen. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Immobilie bei der örtlichen Mairie (Gemeindeverwaltung) registrieren. Für detaillierte Informationen verweist die französische Verwaltung auf die Richtlinie: „Rent your second home (make it a furnished apartment)“.
In manchen Gemeinden ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich aber nicht in Grimaud, Sainte-Maxime oder Les Issambres. Dort reicht die Online Meldung aus. In Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern (z. B. Nizza) oder in beliebten Küstenorten können weitere Regeln gelten, zum Beispiel eine Begrenzung der Vermietungstage pro Jahr.
Wichtig: Immer bei der Mairie nachfragen. Und denken Sie daran: Französische Verwaltung braucht Zeit also lieber früh anfangen.
2. Touristensteuer: Wer zahlt was und wann
Gäste, die in Ihrer Villa übernachten, müssen die taxe de séjour (Kurtaxe) zahlen. Die Höhe variiert je nach Ort, Unterkunftsart und Klassifizierung.
Wenn Sie mit einer Agentur zusammenarbeiten, übernimmt sie diese Abgabe oft für Sie. Trotzdem müssen Sie selbst Ihre Immobilie registrieren und die entsprechende ID-Nummer angeben. Manche Agenturen überlassen die Abwicklung komplett Ihnen daher immer klären, wer wofür verantwortlich ist. Die Strafen bei Nicht-Einhaltung können hoch sein.
3. Und wie sieht es mit der Einkommensteuer aus?
Natürlich möchte Frankreich seinen Anteil an Ihren Mieteinnahmen. Sie müssen Ihre Einnahmen in Frankreich deklarieren und ab 2025 gelten neue, strengere Regeln. Vor allem die Klassifizierung Ihrer Immobilie beeinflusst, wie viel Sie zahlen.
Es gibt zwei Steuerregime:
- Micro-BIC: KKeine Buchhaltung nötig. Sie versteuern nur einen Teil der Einnahmen (Pauschalabzug), bis zu einer Umsatzgrenze.
- Nicht klassifizierte Immobilien: neue Grenze 15.000 €, nur 30 % der Kosten sind abziehbar, also werden 70 % des Einkommens versteuert.
- Klassifizierte Immobilien: Grenze 77.700 €, 50 % Pauschalabzug.
- Régime réel: Pflicht bei Einnahmen über 77.000 €. Sie können aber freiwillig hineingehen.
Mehr Aufwand aber: Alle Kosten sind absetzbar, inklusive Instandhaltung und Abschreibung. Damit lässt sich das steuerpflichtige Einkommen auf null senken oder sogar ein Verlust ausweisen.
Wir empfehlen immer die Zusammenarbeit mit einem lokalen Steuerberater. Er kann anhand Ihrer bisherigen oder erwarteten Einnahmen die beste Option bestimmen. Frankreich hat Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. mit Deutschland und den Niederlanden), aber prüfen Sie das immer mit Ihrem eigenen Berater.
Für weitere Informationen verweist die französische Steuerbehörde auf: „Tax Obligations when renting out furnished property“ und „Non-Resident: I receive income from real property“.
4. Sozialabgaben (Prélèvements sociaux)
Zusätzlich zur normalen Steuer erhebt Frankreich eine 7,5 % Solidaritätsabgabe auf Mieteinnahmen von Nicht-Ansässigen. Offiziell keine Sozialversicherung, aber die „solidarity levy“ wirkt genauso.
Weitere Details finden Sie unter:
„As a non-resident, am I liable for social security contributions and the social levy?“.
5. Vermietung über eine SCI? Vorsicht bei den steuerlichen Folgen
Viele ausländische Eigentümer besitzen ihre Immobilie über eine SCI (Société Civile Immobilière). Gut für Familienbesitz und Erbschaften aber heikel, sobald Mieteinnahmen ins Spiel kommen.
Dann kann Ihre SCI als gewerblich eingestuft werden und plötzlich unter Körperschaftsteuer fallen, was die Steuerlast deutlich erhöhen kann. Für tiefergehende Informationen zum Steuersystem der SCI empfiehlt sich: Notaires de France.
Wenn Sie eine SCI nutzen oder darüber nachdenken: unbedingt professionell beraten lassen.
Fazit: Früh starten & Hilfe holen
Die Vermietung Ihres französischen Ferienhauses ist eine großartige Einnahmequelle aber unterschätzen Sie den Papierkram nicht. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Objekt richtig registriert ist, alle Steuern stimmen und die Struktur zu Ihrer Situation passt.
Fleur sur Mer hilft Ihnen gern dabei, die richtigen lokalen Fachleute zu finden.
Hinweis:
Die Informationen basieren auf unserer Erfahrung und allgemeinem Wissen. Bei juristischen, steuerlichen oder regulatorischen Fragen sollten Sie sich an einen qualifizierten Anwalt oder Steuerberater wenden. Fleur sur Mer bietet keine rechtliche oder steuerliche Beratung an.
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